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Beschaffungswesen - Info`s über die Verfahrensweise bei Beschaffungen HINWEIS: Beschaffungen dürfen nur getätigt werden, wenn die finanziellen Mittel dafür vorhanden sind.

Leitlinie  Beschaffungsordnung = Info über die Zuständigkeit und Verfahrensweise bei der Beschaffung.

Bei Dezentrale Beschaffungen (i. A. der Kostenstelle) sind Auftragsschreiben zu verwenden. Diese können bei der Abt. Beschaffungswesen (K13) abgefordert werden.

Bei Zentrale Beschaffungen (über K13) ist ein  Beschaffungsantrag an K13 zu stellen. Diesem sind Vergleichsangebote und Begründung zur Auswahl beizufügen.

Büro- und Kanzleibedarf:

 Bürobedarf und Papier

 EDV-Zubehör (u.a. Toner, DVD)

Online-Bestellungen: Anmeldung und Einkaufen bei der Fa. IBS-Bürosysteme

Beantragung der Login-Benutzerdaten = Registrierung:

 LOGIN   (Benutzer = Nachname)

Darauf erfolgt eine Rückkopplung zur Abt. Beschaffungswesen, welche die Freigabe bzw. die Nichtfreigabe nach Prüfung realisiert. Nach Freigabe und Registrierung kann dann der Zugriff bzw. der Einkauf auf die entsprechenden Internetseiten erfolgen.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

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Letzte Änderung: 01.07.2010 - Ansprechpartner: E-Mail  Carmen Schäfer
 
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